{"id":37,"date":"2013-05-01T20:03:58","date_gmt":"2013-05-01T19:03:58","guid":{"rendered":"http:\/\/neugestaltung.www.praeventio-ev.de\/?page_id=37"},"modified":"2026-04-12T13:47:42","modified_gmt":"2026-04-12T12:47:42","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.praeventio-ev.de\/?page_id=37","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>Pr\u00e4ventio &#8211;\u00a0Verein f\u00fcr Gesundheitsf\u00f6rderung und Rehabilitationssport e.V.<\/p>\n<p>Fassung vom 28.03.2026<\/p>\n<h3>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/h3>\n<p>Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201ePr\u00e4ventio \u2013 Verein f\u00fcr Gesundheitsf\u00f6rderung und Rehabilitationssport e.V.\u201c<\/p>\n<p>Er hat seinen Sitz in Bad Salzuflen und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Lemgo eingetragen.<\/p>\n<p>Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h3>\u00a7 2 Zweck<\/h3>\n<p>Der Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der Gesundheit, des \u00f6ffentlichen Gesundheitswesens und des Sports. Diese Zwecke werden verwirklicht durch:<\/p>\n<ol>\n<li>Entsprechende Organisation, Koordination und Durchf\u00fchrung gesundheitsf\u00f6rdernder Ma\u00dfnahmen im Rahmen eines geordneten Sport-, \u00dcbungs- und Kursbetriebes.<\/li>\n<li>Durchf\u00fchrung von Rehabilitationssport und Pr\u00e4ventionskursen.<\/li>\n<li>Durchf\u00fchrung von Sport und sportlichen Veranstaltungen und Vortr\u00e4gen.<\/li>\n<li>Aus-\/Weiterbildung und Einsatz von sachgem\u00e4\u00df ausgebildeten \u00dcbungsleiterInnen, TrainerInnen und HelferInnen.<\/li>\n<li>Die Beratung politischer und gesellschaftlicher Entscheidungstr\u00e4ger in gesundheitsrelevanten Fragen.<\/li>\n<li>Die Zusammenarbeit mit anderen gemeinn\u00fctzigen Vereinen und Institutionen, die Sport f\u00fcr Gesundheit anbieten.<\/li>\n<li>Pr\u00e4vention und Intervention hinsichtlich sexualisierter Gewalt im Sport.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h3>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Er ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur zu satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecken verwendet werden.<\/p>\n<p>Der Verein ist parteipolitisch und religi\u00f6s neutral.<\/p>\n<p>Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein keine Anspr\u00fcche auf Zahlung des Wertes eines Anteils am Vereinsverm\u00f6gen.<\/p>\n<h3>\u00a7 4 Erwerb der Mitgliedschaft<\/h3>\n<p>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserkl\u00e4rung an den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand unter Beif\u00fcgung der Einzugserm\u00e4chtigung f\u00fcr s\u00e4mtliche Beitr\u00e4ge und Geb\u00fchren und bei \u00dcberweisung innerhalb von vier Wochen nach Unterschrift erworben. Beim Aufnahmeantrag eines Minderj\u00e4hrigen ist die schriftliche Zustimmung seiner gesetzlichen Vertretung erforderlich.<\/p>\n<p>Kursleiter\/-innen m\u00fcssen Mitglieder des Vereins sein.<\/p>\n<h3>\u00a7 5 Arten der Mitgliedschaft<\/h3>\n<p>Der Verein besteht aus:<\/p>\n<ul>\n<li>aktiven Mitgliedern<\/li>\n<li>Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die den \u00fcblichen Mitgliedsbeitrag leisten und s\u00e4mtliche\u00a0Angebote des Vereins im Rahmen der bestehenden Ordnungen nutzen k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Mitglieder oder Vorsitzende, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben,\u00a0k\u00f6nnen vom Vorstand zu Ehrenmitgliedern bzw. Ehrenvorsitzenden ernannt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 6 Beendigung der Mitgliedschaft<\/h3>\n<p>Die Mitgliedschaft endet:<\/p>\n<ul>\n<li>durch Austritt<\/li>\n<li>durch Ausschluss<\/li>\n<li>durch Tod<\/li>\n<li>bei juristischen Personen: durch deren Aufl\u00f6sung<\/li>\n<\/ul>\n<p>1. Der Austritt ist schriftlich bis zu 3 Monaten vor Ende eines Kalenderhalb- jahres gegen\u00fcber dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>2. Ein Ausschluss kann erfolgen<\/p>\n<ul>\n<li>wenn ein Mitglied trotz schriftlicher Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt<\/li>\n<li>bei grobem oder wiederholtem Vergehen gegen die Satzung<\/li>\n<li>wegen eines schweren Versto\u00dfes gegen die Interessen des Vereins oder groben, unsportlichen Verhaltens<\/li>\n<li>wenn ein Mitglied den Verein oder das Ansehen des Vereins sch\u00e4digt oder zu sch\u00e4digen versucht<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Ausschluss erfolgt auf begr\u00fcndeten Antrag eines Mitgliedes nach vorheriger Anh\u00f6rung des Betroffenen durch den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand. Er wird dem betroffenen Mitglied schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde mitgeteilt und ist mit der Zustellung wirksam.<\/p>\n<p>Gegen den Ausschluss besteht das Recht des Einspruchs.<\/p>\n<p>Er ist sp\u00e4testens einen Monat nach Bekanntgabe schriftlich beim gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand einzulegen. \u00dcber den Einspruch entscheidet der erweiterte Vorstand.<\/p>\n<p>Mit dem Austritt aus dem Verein oder dem Verlust der Mitgliedschaft erl\u00f6schen s\u00e4mtliche aus der Mitgliedschaft entspringenden Rechte. Die Beitragspflicht erlischt mit Beendigung des laufenden Gesch\u00e4ftsjahres. Vereinseigene Gegenst\u00e4nde sind dem Verein zur\u00fcckzugeben oder wertm\u00e4\u00dfig abzugelten. Die Beendigung befreit nicht von der Zahlung noch ausstehender Beitr\u00e4ge o.\u00e4.<\/p>\n<h3>\u00a7 7 Beitr\u00e4ge<\/h3>\n<p>Die Mitglieder zahlen Mitgliedsbeitr\u00e4ge. Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen Umlagen, Kursgeb\u00fchren und Sonderbeitr\u00e4ge f\u00fcr bestimmte Leistungen des Vereins erhoben werden.<\/p>\n<p>\u00dcber H\u00f6he und F\u00e4lligkeit entscheidet der erweiterte Vorstand.<\/p>\n<p>Die H\u00f6he der Umlagen darf das 6-fache des Jahresmitgliedsbeitrages nicht \u00fcberschreiten.<\/p>\n<p>Ferner ist der Verein berechtigt R\u00fccklastschriftgeb\u00fchren in Rechnung zu stellen. R\u00fcckst\u00e4ndige Beitr\u00e4ge und Geb\u00fchren k\u00f6nnen nach vorangegangenem Mahnverfahren auf dem Rechtswege eingetrieben werden. Dadurch entstehende Kosten sind zus\u00e4tzlich zu zahlen.<\/p>\n<p>Die Beitr\u00e4ge und Geb\u00fchren werden zu Beginn eines jeden Jahres eingezogen bzw. sind bis zum 31.03. des Jahres zu \u00fcberweisen.F\u00fcr Rechnungsstellung kann eine Geb\u00fchr verlangt werden.<\/p>\n<p>Bei Neueintritt sind Beitr\u00e4ge und Geb\u00fchren zu Beginn der Mitgliedschaft umgehend zu \u00fcberweisen bzw. werden innerhalb von vier Wochen eingezogen.<\/p>\n<p>\u00dcber Ausnahmen zu diesen Regelungen entscheidet in Einzelf\u00e4llen der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand. N\u00e4heres regelt die Beitragsordnung.<\/p>\n<h3>\u00a7 8 Haftung<\/h3>\n<p>Der Verein haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den und Verluste, die Mitglieder bei der Aus\u00fcbung des Sports, bei Benutzung von Anlagen, Einrichtungen oder Ger\u00e4ten des Vereins oder bei Vereinsveranstaltungen bzw. bei einer sonst f\u00fcr den Verein erfolgten T\u00e4tigkeit erleiden, soweit solche Sch\u00e4den oder Verluste nicht durch bestehende Versicherungen gedeckt sind.<\/p>\n<h3>\u00a7 9 Vereinsorgane<\/h3>\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ul>\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand<\/li>\n<li>der erweiterte Vorstand<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Aufnahme in Organe des Vereins setzt Mitgliedschaft voraus.<\/p>\n<h3>\u00a7 10 Die Mitgliederversammlung<\/h3>\n<ol>\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins ist mindestens einmal im Kalenderjahr einzuberufen, und zwar im ersten Halbjahr. Jede Mitgliederversammlung wird von einem Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands geleitet.<\/li>\n<li>Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch schriftliche Einladung mindestens vier Wochen vor dem Versammlungstermin durch den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand. Mit der Einberufung ist gleichzeitig die Tagesordnung bekannt zu geben.<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge zur Erg\u00e4nzung oder \u00c4nderung der Tagesordnung um weitere Beschlussfassungspunkte k\u00f6nnen von allen stimmberechtigten Mitgliedern gestellt werden. Die Antr\u00e4ge sind zu begr\u00fcnden und m\u00fcssen dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand sp\u00e4testens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung zugehen. Versp\u00e4tet eingegangene Antr\u00e4ge k\u00f6nnen nicht ber\u00fccksichtigt werden<\/li>\n<li>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung kann vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand jederzeit einberufen werden. Sie muss einberufen werden, wenn dies von einem Drittel der stimmberechtigten. Mitglieder schriftlich und unter Angabe der Gr\u00fcnde beim gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand beantragt wird.<\/li>\n<li>Die Einberufung der Mitgliederversammlung hat dann innerhalb von 3 Monaten zu erfolgen. In der Einladung m\u00fcssen alle Gr\u00fcnde, die seitens der Mitglieder f\u00fcr die Durchf\u00fchrung einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung genannt worden sind, in ihrem wesentlichen Inhalt wiedergegeben werden.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:\n<ol>\n<li>Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>Entlastung des Vorstandes<\/li>\n<li>Wahl und Abwahl des Vorstandes und der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber eingegangene Antr\u00e4ge<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderung der Satzung und Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n<li>Sie entscheidet bei Beschl\u00fcssen und Wahlen mit einfacher Mehrheit der Erschienenen. Kann \u00fcber einen Antrag keine Mehrheit erzielt werden, so gilt er als abgelehnt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00c4nderungen der Satzung oder des Satzungszwecks k\u00f6nnen nur mit einer Mehrheit von 2\/3 der Erschienenen beschlossen werden.<\/p>\n<p>Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Eine geheime Abstimmung ist durchzuf\u00fchren, wenn die Mehrheit der Mitgliederversammlung das auf Antrag beschlie\u00dft.<\/p>\n<p>9.Jedes Mitglied ist mit Vollendung des 16. Lebensjahres in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt. W\u00e4hlbar ist es mit Vollendung des 18. Lebensjahres.<br \/>\nJedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht \u00fcbertragbar.<\/p>\n<p>\u00dcber Mitgliederversammlungen ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<h3>\u00a7 11 Vorstand<\/h3>\n<ol>\n<li>der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand gem. \u00a7 26 BGB besteht aus:\n<ul>\n<li>dem\/der 1. Vorsitzenden<\/li>\n<li>dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden<\/li>\n<li>dem\/der Kassenwart\/-in<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt.<\/li>\n<li>Der erweiterte Vorstand setzt sich zusammen aus:\n<ul>\n<li>dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand<\/li>\n<li>BeisitzerInnen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der erweiterte Vorstand kann sich bei Bedarf um weitere Personen erg\u00e4nzen.<br \/>\nDie Mitglieder des Vorstands gem. \u00a7 11 der Satzung werden einzeln durch die Mitgliederversammlung f\u00fcr 3 Jahre gew\u00e4hlt.<\/li>\n<li>Die Mitglieder des Vorstands bleiben bis zur satzungsgem\u00e4\u00dfen Neuwahl im Amt, gleichg\u00fcltig, ob diese Wahl mehr oder weniger als 3 Jahre nach Beginn der Amtszeit stattfindet.<\/li>\n<li>Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so bestellt der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand einen Stellvertreter, der das Amt kommissarisch bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung f\u00fchrt. Die n\u00e4chste Mitgliederversammlung w\u00e4hlt einen Vertreter bis zur n\u00e4chsten turnusgem\u00e4\u00dfen Neuwahl.Sollte ein Vorstandsamt nicht anderweitig besetzt werden k\u00f6nnen, so kann ein Vorstandsmitglied ein zweites Amt aus\u00fcben.<\/li>\n<li>Dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist f\u00fcr alle Aufgaben zust\u00e4ndig, die nicht durch Satzung oder Ordnungen einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand ist berechtigt, bei Bedarf aufgabenbezogen f\u00fcr einzelne Projekte oder befristet besondere Vertreter nach \u00a7 30 BGB zu bestellen und diesen die damit verbundene Vertretung und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung zu \u00fcbertragen.Er kann ferner f\u00fcr bestimmte Aufgaben Aussch\u00fcsse bilden, Aufgaben delegieren und Ordnungen erlassen. Ordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung.Ferner ist er berechtigt Abteilungen zu gr\u00fcnden oder zu schlie\u00dfen.Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand kann an allen Sitzungen der Organe und Abteilungen teilnehmen.<\/li>\n<li>Die Mitglieder des Vorstands nehmen ihre Aufgaben grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich wahr. Bei Bedarf k\u00f6nnen Vereins\u00e4mter im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten auch im Rahmen einer entgeltlichen T\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt werden. \u00dcber die erforderliche Anstellung und weitere Entscheidungen im Rahmen der entgeltlichen Vereinst\u00e4tigkeit entscheidet der erweiterte Vorstand.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 12 Kassenpr\u00fcfer\/-in<\/h3>\n<p>Die Kasse des Vereins wird in jedem Jahr durch zwei von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlte Kassenpr\u00fcfer\/-innen gepr\u00fcft. Die Kassenpr\u00fcfer\/-innen erstatten auf der Jahreshauptversammlung Bericht und beantragen bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer F\u00fchrung der Kassengesch\u00e4fte die Entlastung des Vorstandes.<\/p>\n<p>Die Amtszeit betr\u00e4gt 2 Jahre.<\/p>\n<h3>\u00a7 13 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h3>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.<\/p>\n<p>Voraussetzung ist, dass 2\/3 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder zustimmen.<\/p>\n<p>Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind 2 Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands gemeinsam vertretungsberechtigte LiquidatorInnen.<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins und bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das nach Beendigung der Liquidation vorhandene Vereinsverm\u00f6gen an den F\u00f6rderverein der Erich-K\u00e4stner-Schule e. V. in Bad Salzuflen, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke verwenden darf.<\/p>\n<p>Im Falle einer Fusion des Vereins Pr\u00e4ventio e.V. mit einem anderen Verein, f\u00e4llt das Verm\u00f6gen nach Vereinsaufl\u00f6sung an den neu entstehenden Fusionsverein bzw. den aufnehmenden Verein, der es ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p>Die vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>am 28. M\u00e4rz 2026 genehmigt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pr\u00e4ventio &#8211;\u00a0Verein f\u00fcr Gesundheitsf\u00f6rderung und Rehabilitationssport e.V. Fassung vom 28.03.2026 \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201ePr\u00e4ventio \u2013 Verein f\u00fcr Gesundheitsf\u00f6rderung und Rehabilitationssport e.V.\u201c Er hat seinen Sitz in Bad Salzuflen und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Lemgo eingetragen. 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